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Durch Verordnung vom 24. Oktober 2011 wurde durch die Niedersächsische Landesregierung festgelegt, dass die nächste Landtagswahl am 20. Januar 2013 stattfindet.

Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages nach den gleichen Grundsätzen gewählt, wie sie auch für die Bundestagswahl gelten. Jeder und jede Wahlberechtigte hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) und es gilt die Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten (ab 2008, bis dahin waren es 155).

87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.


Briefwahl
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Gehen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung in Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung - bereits Tage oder Wochen vor der Wahl können Sie Ihre Stimme abgeben.
Oder: Senden Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, unter Angabe der Adresse, an die Sie Ihre Wahlunterlagen geschickt haben möchten, an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Sie bekommen Ihre Wahlunterlagen zugesandt und können ganz in Ruhe wählen.