Änderungsantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

zur Drucksache Nr. 1770/2012: Umgestaltung Platz an der Sutelstraße

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache Nr. 1770/2012 wird unter Punkt 2. „Beschreibung des Vorhabens“ auf Seite 4 wie folgt geändert:

Die 20 Stellplätze werden in der Zeit von 8 - 18 Uhr als Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden ausgewiesen.

Begründung:
Seit ca. 10 Jahren fordert die SPD-Bezirksratsfraktion die Neugestaltung des Platzes an der Sutelstraße/ Ecke Klein-Buchholzer Kirchweg im Rahmen des Stadtplatzprogramms „Hannover schafft Platz“. Im Jahr 2011 waren unsere Bemühungen endlich erfolgreich und die Verwaltung hat in Kooperation mit einem Landschaftsarchitekturbüro drei Planungsvarianten entwickelt. Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung im Januar 2012 wurden die Pläne unter Einbeziehung der Bürgervorschläge sowie des Bezirksrates noch einmal überarbeitet und mit der o.g. Drucksache nun die endgültige Fassung vorgelegt.

Die vorliegende Planung stellt durch eine Kombination der platz- und landschaftlichen Entwurfsvariante, die Errichtung von drei Rasenschollen, den Erhalt der alten Kastanienbäume, die Anpflanzung von neuen Kastanienbäumen und einer Hainbuchenhecke, die Schaffung von ausreichenden Aufenthaltsmöglichkeiten, die Versetzung sowie Verkleinerung der Trafostation, eine veränderte Verkehrsführung und schließlich durch die Einrichtung von 20 Stellplätzen (einschließlich zwei Behindertenparkplätzen) eine sehr überzeugende Neugestaltung dar. In Zukunft wird somit im historischen Kern von Bothfeld ein neuer Platz mit einer hohen Aufenthaltsqualität für alle Einwohner/innen entstehen.

Auch die Schaffung von 20 Stellplätzen verdient Zustimmung und es können dadurch die bisherigen Parkprobleme weitgehend gelöst werden. Allerdings sind nach Auffassung der SPD-Fraktion nicht nur fünf, sondern alle 20 Stellplätze in der Zeit von 8 - 18 Uhr als Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden auszuweisen.

Dadurch wird gewährleistet, dass ausreichend Parkplätze für Eltern, die ihre Kinder in Krippe und Kita bringen oder für Personen, die die sozialen sowie kulturellen Einrichtungen besuchen, vorhanden sind. Zudem stehen die Parkplätze den Kunden der dortigen Geschäfte und des Restaurants - zusätzlich zu den geschäftseigenen Parkplätzen auf dem Hinterhof - zur Verfügung. Schließlich wird durch die Begrenzung auf eine zweistündige Höchstparkdauer einem Missbrauch als Dauerparkplätze vorgebeugt. In den Abend- und Nachtstunden stehen diese Parkplätze dann den Anwohnern zusätzlich zur Verfügung.