Änderungsantrag gem. §§ 10,12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LHH

zur Drucksache Nr.: 2138/2007 Schulstrukturreform Phase II – Standortplanung der weiterführenden Schulen

Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, in die Drucksache Nr.: 2138/2007 folgende Änderungen aufzunehmen:

1. Gymnasien (Anlage 1, Pkt. 1.31, Nr. 5) Die Herschelschule wird, wie von der Schule, dem Schulleitersprecherkreis der Gymnasien, dem Arbeitskreis Schulstrukturreform und dem Stadtelternrat vorgeschlagen, als 4-zügiges Gymnasium weitergeführt. 2. Integrierte Gesamtschulen (Anlage 1, Pkt. 1.41) Im Stadtteil Bothfeld wird - unmittelbar nach Aufhebung des Neugründungsverbots - eine weitere Integrierte Gesamtschule errichtet.

Darüber hinaus wird geprüft, welche städtischen Schulgebäude in Bothfeld sich für die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule eignen.

Begründung: zu 1. Gymnasien Die Herschelschule hat folgenden Raumbestand (ohne Fachräume):

Es bestehen 8 allgemeine Unterrichtsräume pro Stern (Gebäudteil), zzgl. einen Erdkundefachraum. In der Summe sind das 25 Klassenräume (bei drei Sternen).

Die Zügigkeit gemäß Verwaltungsvorschlag der LHH errechnet sich folgt:

Jahrgänge Zügigkeit Raumfaktor Lerngruppen
5-9 3,5 1 17,5
10 4,5 1 4,5
11-12 4,5 0,8 7,2
Summe 29,2
Raumfehl 5 oder 6*

* Die größere Zahl ergibt sich durch eine Nichtberücksichtigung des Erdkunderaums.

Die Erhöhung der Zügigkeit beim Übergang zum Jahrgang 10 ist begründet in der Aufnahme einer Klasse ehemaliger Realschüler in die Oberstufe der Herschelschule.

In den Jahrgängen 5 bis 10 ist von einem Stammklassenprinzip ausgegangen worden. Jeder Klasse soll also ein allgemeiner Unterrichtsraum zur Verfügung stehen.

In der Qualifikationsstufe (Jahrgänge 11 und 12) ist von einem Faktor von 0,8 allgemeiner Unterrichtsraum pro Lerngruppe ausgegangen worden. Dies entspricht der derzeitigen Praxis in der Landeshauptstadt Hannover.

Die Verwaltungsvorlage geht von einem Raumfaktor von 0,5 für die Oberstufe aus. Dies entspricht nicht der schulischen Realität, da der Anteil der in allgemeinen Unterrichtsräumen erteilten Unterrichtsstunden in der Oberstufe deutlich höher als 50 % ist. Die Schulentwicklungsplanung der LHH berücksichtigt die beobachtbare Hinwendung der Eltern bei den Anmeldungen zu der Schulform Gymnasium und schreibt diese Entwicklung behutsam fort. Die vorgestellte wechselnde Zügigkeit zwischen drei und vier Parallelklassen würde die benachbarten Gymnasien in vergleichbare Raumnöte bringen, wie sie die Herschelschule, bei Nichtberücksichtigung der Räume in der Außenstelle Sahlkamp, bereits jetzt hat. Die genannte wechselnde Zügigkeit entspricht der Situation an der Herschelschule seit Auflösung der Orientierungsstufen. Bei Beendigung der Nutzung des Gebäudes am Sahlkamp wird der oben genannte Erdkunde-Fachraum wieder als zusätzlicher Fachraum benötigt, möglicherweise für eine Naturwissenschaft. Dies unterstellt, fehlen der Herschelschule am Standort Großer Kolonnenweg auf Dauer mindestens sechs allgemeine Unterrichtsräume bei von der LHH angenommenen wechselnden Zügigkeit. Die derzeit gültige Schulentwicklungsplanung der LHH geht allerdings bei der Herschelschule von einer Vierzügigkeit in den Jahrgängen 5 bis 9 aus und von einer Fünfzügigkeit in der Oberstufe. Diese Überlegungen und Entscheidungen sind ohne inhaltliche Begründung offenbar nicht mehr Grundlage der die Schulräume betreffenden Planungen der LHH. Die beobachtbaren Anmeldezahlen an der Herschelschule sowie der stadtweit zu beobachtende Trend bei den Elternentscheidungen zwischen Haupt-, Realschule und Gymnasium lassen eine beständige Vierzügigkeit erwarten. Insbesondere erfährt das besondere Angebot der Herschelschule als Ganztagsgymnasium einen beobachtbar wachsenden Zuspruch. Ein Abweisen von Kindern, die für dieses besondere Angebot angemeldet werden, ist nicht vertretbar. Die Alternativen lägen zudem bei den über freie Kapazitäten verfügenden Gymnasien in Misburg und in der Südstadt. Dieser Schulweg ist für 10-Jährige Schüler nicht zumutbar.

zu 2. Integrierte Gesamtschulen

Die PISA-Studien haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im europäischen Vergleich unter deutlichen Defiziten leidet. Als negative Faktoren wurden dabei u.a. eine zu frühe Selektion der Schüler/innen und die ausgeprägte Dreigliedrigkeit im deutschen Schulsystem ermittelt. Als Folge davon ist die Zahl der Abiturienten und später die der Hochschulabsolventen vergleichsweise zu niedrig.

Nach Auffassung der SPD ist jedoch das Konzept der „Integrierten Gesamtschule“ bzw. in seiner Fortentwicklung die „Gemeinsame Schule“ ein überzeugender Weg, um bestimmte Fehlentwicklungen im deutschen Schulsystem abzubauen. Die Gesamtschule gewährleistet, dass in einem längeren gemeinsamen Lernprozess die Chancengleichheit aller Schüler/innen gewahrt, der Bildungszugang unabhängig von der sozialen Herkunft ermöglicht und jede/r Schüler/in nach seinen individuellen Fähigkeiten gefördert wird. Im dreigliedrigen Schulbereich erfolgt hingegen bereits nach der vierten Klasse eine zu frühe Aufspaltung in Hauptschule, Realschule und Gymnasium und sich erst später ausgestaltende Entwicklungspotenziale bleiben somit häufig unberücksichtigt. Diese Gefahren können jedoch durch die Konzeption der Gesamtschule überwunden werden und sie ermöglicht, dass jede/r Schüler/in den für sie/ihn bestmöglichen Schulabschluss erlangen kann.

Eine immer stärker wachsende Zahl von Eltern in Hannover sieht in der Gesamtschule die Schulform, die für ihr Kind am besten geeignet ist. Die Aufnahmekapazität der hannoverschen Gesamtschulen ist jedoch in den vergangenen Jahren regelmäßig erschöpft gewesen, so dass jedes Jahr rund 200 Schüler/innen abgelehnt werden mussten (vgl. z.B. HAZ vom 22.05.2007). Deshalb ist es notwendig, dass in Hannover eine weitere neue Integrierte Gesamtschule errichtet wird. Dies setzt jedoch zunächst voraus, dass die niedersächsische CDU/FDP-Landesregierung endlich das sachlich nicht zu rechtfertigende Neugründungsverbot für Gesamtschulen gem. § 12 Abs.1 Satz 3 NSchG vollständig aufhebt. Nur so kann dem Elternwillen entsprochen und der Weg zu einem die Chancengleichheit befördernden Bildungssystem beschritten werden. Die SPD fordert in ihrem Programm zur Landtagswahl die „Gemeinsame Schule“. Auch in der CDU scheint sich die Haltung gegenüber der Gründung neuer Gesamtschulen zu verändern (vgl. HAZ vom 18.09.2007: „Wulff zeigt sich offen für neue Gesamtschulen“). In naher Zukunft ist folglich damit zu rechnen, dass in Niedersachsen wieder neue Gesamtschulen gegründet werden können.

Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ist die Nachfrage nach Schulen besonders hoch. Im Vergleich mit anderen Stadtbezirken zählt hier die Nachfrage nach weiterführenden Schulangeboten - gemessen in Zügigkeiten - zu den zweithöchsten im gesamten Stadtgebiet (vgl. Anlage 5 zur Beschlussdrucksache Nr. 2138/2007, S. 24/25). Darüber hinaus sind in Bothfeld in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Wohngebiete entstanden, in die überwiegend Familien mit jungen Kindern eingezogen sind. Langfristig ist deshalb mit einem nochmals erhöhten Bedarf an weiterführenden Schulangeboten zu rechnen.

Die SPD-Bezirksratsfraktion und der SPD-Ortsverein Bothfeld sind deshalb zu der Auffassung gelangt, dass bei der weiteren Schulplanung dem Wunsch der Bevölkerung nach Integrierten Gesamtschulen Rechnung getragen werden und in Bothfeld ein Gesamtschulangebot geschaffen werden soll. Diese Forderung wurde noch einmal nachdrücklich durch das Abstimmungsverhalten auf dem Bothfelder Herbstmarkt am 22.09.2007 bestätigt, als bei einer Umfrage des SPD-Ortsvereins eine sehr große Anzahl von Einwohner/innen für die Schaffung eines IGS-Angebots in Bothfeld votiert hat. Erfreulich ist deshalb auch, dass sich Oberbürgermeister Stephan Weil bereits für den Nordosten Hannovers als ein möglicher Standort für eine neue zusätzliche Gesamtschule ausgesprochen hat (vgl. HAZ vom 19.09.2007).

Mit einer Gesamtschule soll zudem ein Ganztagsschulangebot in Bothfeld verwirklicht werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese als „echte“ Ganztagsschule zu führen ist und somit die pädagogischen (Freizeit-)Angebote prägend sein sollen. Die Initiativen, Vereine und Verbände im Stadtbezirk stellen hierbei mögliche Kooperationspartner dar.

Ferner spricht für die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule in Bothfeld, dass die bestehenden Gesamtschulen in Hannover in ihrer Kapazität hinsichtlich einer Erweiterung der Zügigkeit fast erschöpft sind. Zwar wäre - wie von Kultusminister Bernd Busemann gefordert (vgl. NP vom 08.03.2007) - theoretisch eine Erweiterung der bestehenden Gesamtschulen durch Einrichtung weiterer Parallelklassen möglich. Allerdings spricht hier entscheidend dagegen, dass bei einer derart großen Schule die Identifikation, Übersichtlichkeit und der Lernerfolg verloren zu gehen drohen. Zwar ist eine bestimmte Schulgröße erforderlich, um differenzierte Angebote und Wahlfreiheit zu ermöglichen, jedoch sollte diese - gerade bei einer eher stadtteilorientierten Gesamtschule - eine Anzahl von fünf bis sechs Zügen nicht überschreiten.

Als möglicher Standort bietet sich nach unserer Einschätzung langfristig das Schulzentrum Bothfeld an. Aufgrund seiner Größe, vorhandener Freifläche für Erweiterungsbauten (u.a. für eine Mensa) und der guten verkehrlichen Anbindung eignet es sich besonders gut für die Errichtung einer Gesamtschule. Zu Beginn wäre auch eine Teilnutzung des ab 01.08.2008 teilweise frei werdenden Gebäudes der ehemaligen OS Gartenheimtraße denkbar. Im nächsten Schritt ist nun von der Verwaltung zu prüfen, welche städtischen Schulgebäude in Bothfeld für ein Gesamtschulangebot geeignet sind.