Die SPD Fraktion fordert die beteiligten Institutionen auf, in der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 21.05.2008 einen Sachstandsbericht der Landeshauptstadt Hannover zur geplanten Verlagerung der Fulgurit-Asbestzementschlammhalde von Wunstorf auf die Deponie Hannover-Lahe abzugeben.

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Aus Sicht der SPD-Fraktion sind dabei insbesondere folgende Punkte durch die entsprechenden Institutionen zu klären:

1. Landeshauptstadt Hannover a) Welche Zielrichtung wird mit einem von der Stadt Hannover in Auftrag gegebenen externen Gutachten (Zweitgutachten) verfolgt? b) Welche Konsequenzen plant die Stadt Hannover für den Fall, dass dieses zu anderen Ergebnissen (z.B. höhere Asbestfaserfreisetzung, stärkere Chrombelastung, weitere, bisher nicht bekannte Giftstoffe, Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung etc.) als das Gutachten der Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH kommt? c) Plant die Stadt Hannover, ähnlich wie es die Gemeinde Isernhagen angekündigt hat, Einwendungen im Planfeststellungsverfahren gegen die Verlagerung nach Hannover-Lahe zu erheben? d) Ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Beteiligung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide vorgesehen?

2. Region Hannover> a) Welche Gründe sprechen aus Sicht der Region Hannover für eine Verlagerung auf die Deponie Hannover-Lahe und gegen andere regionseigene Deponien? b) Wie gestalten sich die Konditionen (Kosten) der Einlagerung auf der Deponie Hannover-Lahe? c) Wie soll die Verlagerung (insb. der Transport) konkret und sicher ablaufen? d) Wie kann garantiert werden, dass die geplante Transportroute über die A2 von Wunstorf nach Lahe tatsächlich eingehalten und nicht umgangen wird (z.B. Kostenersparnisse wegen LKW-Maut bei Transport über andere Straßen als die A2, Stau auf der A2 etc.)? e) Welche rechtliche Konstruktion/Rechtsfigur soll für die Verlagerung gewählt werden? Wie soll ein entsprechendes Konsortium zusammengesetzt sein? f) Wie wird dabei gewährleistet, dass der Einfluss der Region (insb. in Kontroll- und Sicherheitsfragen) bestehen bleibt und den Sicherheitsbedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wird?

3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) a) Wie erfolgt Einlagerung auf der Deponie Hannover-Lahe? b) Welche Gesundheitsgefährdungen (z.B. durch Freisetzung von Asbestfasern) können dabei für die Bevölkerung bzw. die beteiligten Mitarbeiter auftreten und wie sollen diese vermieden werden? c) Wie werden Umweltbelastungen durch Asbestfaserfreisetzung verhindert, insbesondere, dass diese nicht ausgeschwemmt und ins Sickerwasser gelangen? d) Ist in der Kostenrechnung für die Verlagerung ein Deckungsbeitrag für die entsprechende Nachsorge der Deponie Hannover-Lahe vorgesehen? e) In welchem Stadium befindet sich das Planfeststellungsverfahren?

Der Sachstandsbericht und die Anhörung sollen zu Beginn der Bezirksratsitzung, also vor der Einwohnerfragestunde (z.B. unter TOP 2.) erfolgen.

Schließlich wäre es wünschenswert, dass zu diesen Tagesordnungspunkten eine entsprechende Tischvorlage erstellt wird.

Begründung: Nachdem der Umweltausschuss der Region Hannover am 27.03.2008 einer Verlagerung der Fulgurit-Asbestzementschlammhalde von Wunstorf auf die Deponie Hannover-Lahe mehrheitlich zugestimmt hat, ist davon auszugehen, dass der Regionsausschuss am 15.04.2008 die Verlagerung ebenfalls beschließen und das Verfahren somit in Gang setzen wird.

Aus Sicht der SPD-Bezirkratsfraktion bestehen - trotz einer entsprechenden Informationsveranstaltung der Region Hannover am 31.03.2008 - weiterhin erhebliche Bedenken gegen eine Asbestablagerung auf der Deponie Hannover-Lahe (insbesondere im Hinblick auf Gesundheitsgefahren für die Einwohner der angrenzenden Stadtteile) und wir haben diesbezüglich weiteren Informationsbedarf. Deshalb ist es erforderlich, dass der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide als betroffener Stadtbezirksrat zeitnah und umfassend über dieses Vorhaben von den handelnden Institutionen informiert wird. Der Bezirksrat ist hierfür - neben der Regionsversammlung und ihrer Ausschüsse - ein demokratisch legitimiertes Gremium. Eine öffentliche Informationsveranstaltung kann eine Anhörung durch den Bezirksrat nicht ersetzen.

Der Sachstandsbericht und die Anhörung sollen zu Beginn der Sitzung, d.h. vor der Einwohnerfragestunde erfolgen, damit auch die Bürger/innen über dieses Vorhaben informiert werden und im Anschluss daran die Möglichkeit zur Fragestellung haben.