18.06.2007

Wegeverbindung Laher Graben

Antrag gemäß §§10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LHH:

Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert bis zur Verwirklichung des letzten Abschnittes des Weges am Laher Graben (auf der Westseite) den behelfsmäßigen Zaun zu beseitigen und einen sich selbst bildenden Trampelpfad zuzulassen.

Begründung: In der Antwort auf die Anfrage 15-0525/2007 wurde hauptsächlich argumentiert, die eigendynamische Entwicklung des Laher Grabens werde gestört durch die Bodenverdichtung und die Hinterlassenschaft von Hunden.

- Die Bodenverdichtung kann nach der Schließung, wenn die Westseite angelegt wurde, durch Aufreißen wieder in den Urzustand gebracht werden.

- Auch ist es nicht einzusehen, dass gerade die 170 m durch die Hinterlassenschaften von Hunden besonders beeinträchtigt wird.

- Auch das spätere Argument, die Öffnung des Gewässerstreifens von vorrübergehenden Maßnahmen könne zu einem Dauerrecht werden, kann nicht hingenommen werden, da die Verwaltung in der Antwort vom 13.3.2007 aussagt, dass die Neuanlage voraussichtlich in 2008/2009 erfolgen sollte.

- Wir gehen davon aus, dass das Bürgerbegehren, den Streifen als Trampelpfad zu benutzen und der sichere Schulweg für Kinder zur Waldorfschule umweltverträglich ist (siehe Protokoll der 5. Sitzung des BZR v. 14.3.2007).